Fragen und Antworten zur MPU

Der Führerschein wurde Ihnen entzogen? Für die Neuerteilung sollen Sie eine MPU vorlegen und Sie wissen nicht was dies bedeutet? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Man erhält die Benachrichtung zur MPUDie Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU), den meisten wohl geläufiger unter der Bezeichnung „Idiotentest", dient dazu Ihre geiste Fahreignung bei der Antragstellung zu beurteilen. Der korrekte gesetzliche Text hierfür lautet eigentlich „Begutachtung der Fahreignung".

Die seit 1954 in Deutschland etablierte MPU bietet der Fahrerlaubnisbehörde eine Hilfestellung bei der Neuerteilung eines Führerscheins, oder aber auch die Entziehung des selbigen nach einem schweren Delikt im Straßenverkehr. Die Regel für die Anordnung der Medizinisch-Psycholigischen Untersuchung sind jedoch Straftaten die im Zusammenhang mit Drogen oder Alkohol im Straßenverkehr stehen. Hierbei wird überprüft ob Sie noch in der Lage sind ein Kraftfahrzeug sicher im Straßenverkehr zu führen bzw. ob Sie dies auch nach Ihrem auffällig werden wieder ohne Einschränkungen beherrschen. Im Gegensatz zu den deutschen Nachbarstaaten stellt die MPU hierzulande einen schwierigen, aufwändigen und häufig mit hohen Kosten verbundenen Prozess dar.

Das konkrete Ziel der MPU ist es festzustellen ob sich Ihr Verhalten im Bezug auf Alkohol oder Drogen tatsächlich geändert hat, oder Sie diese Einstellung nur vorzutäuschen versuchen, um Ihre Fahrerlaubnis wieder zu erlangen. Dieses wird durch die medizinische und psychologische Untersuchung schnell erkannt und kann somit ein negatives Gutachten zur Folge haben.

Positives Gutachten

Damit die Fahrerlaubnisbehörde eine positive Entscheidung treffen kann und Sie mit Hilfe des Gutachtens alle Zweifel an Ihrer Eignung den Füherschein wieder zu erlangen ausräumen können, bieten wir Ihnen unsere Unterstützung an. Denn unser Ziel ist es Sie schnell und auch kostengünstig wieder im Besitz Ihres Führerscheins und damit in die Freiheit zu begleiten.

Sollten Sie bereits eine MPU mit negativem Gutachten durchgeführt haben, müssen Sie dieses Ergebnis nicht bei der Straßenverkehrsbehörde und damit der Führerscheinstelle einreichen! Alle Beratungsstellen und auch die Begutachtungsstätten sind an die Schweigepflicht gebunden und dürfen somit Informationen, sie betreffend, nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin an Dritte weiter reichen.

Um Ihnen zu einer erfolgreichen MPU helfen zu können, beantragen Sie am besten gleich ein erstes kostenfreies Beratungsgespräch mit uns.

Ihr Team von aufbauseminar-braunschweig.de. Ihr Spezialist für Aufbauseminare in Braunschweig, Wolfenbüttel, Wolfsburg, Helmstedt, Salzgitter und dem Harz